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'''{{PAGENAME}}''' ist ein Element der [[Herstellung]]s-Regeln im Spielsystem von [[Splittermond]].
 
'''{{PAGENAME}}''' ist ein Element der [[Herstellung]]s-Regeln im Spielsystem von [[Splittermond]].
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|'''Hinweis:''' Die Kosten für die Gegenstandsqualität sind mit Erscheinen von [[Mondstahlklingen]] neu und ohne Grundkosten geregelt worden. Siehe die erratierte Ausgabe von [[Splittermond: Die Regeln]]
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Bei der Herstellung von Gegenständen können Grundkosten gelten, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese betragen, insbesondere ab einer [[Gegenstandsqualität]] von 1, meisten 10 [[Lunar]]e.
 
Bei der Herstellung von Gegenständen können Grundkosten gelten, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese betragen, insbesondere ab einer [[Gegenstandsqualität]] von 1, meisten 10 [[Lunar]]e.
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==Quellen==
 
==Quellen==
* [[Splittermond: Die Regeln]], S. 142f., 180
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* [[Splittermond: Die Regeln]], S. 142f., 180 (Version vor der Errata von Mondstahlklingen)
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