Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.533 Bytes hinzugefügt ,  14:56, 28. Mai 2015
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Regelelement |Regelkategorie=Herstellung |Kurzbeschreibung=Abstrakter Wert für die Qualität der Verarbeitung eines Gegenstandes }} Bei der Herstellung von…“
{{Regelelement
|Regelkategorie=Herstellung
|Kurzbeschreibung=Abstrakter Wert für die Qualität der Verarbeitung eines Gegenstandes
}}
Bei der Herstellung von Gegenständen können Grundkosten gelten, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese betragen, insbesondere ab einer [[Gegenstandsqualität]] von 1, meisten 10 [[Lunar]]e.

{{Listen}}
==Autoren-Kommentare==
{{Autoren-Kommentar
|Titel=Grundkosten bei Alchemika
|Text=Die Grundkosten von 10 Lunaren sind dafür gedacht, wenn ein Alchemist ein Mittel aus beliebigen Wirkungen neu zusammenmixt, also einfach Wirkungen kombiniert und dadurch Tränke von höherer Qualität herstellt.<br />
Darüber hinaus gibt es aber auch noch Alchemika, die nur über Rezepte hergestellt werden können und die in ihrer Wirkung einzigartig sind. Die können dann auch abweichende Grundkosten haben. Bei Karmesintraum und Königsblut ist genau das der Fall, der Preis in der Liste sind dort also die Grundkosten.<br />
Von den Giften in der Liste können nur Echsentarr und Klingenfett "einfach so" hergestellt werden, deshalb stehen diese Wirkungen auch in der Wirkungsliste.<br />
Näher differenziert sollte das dann eigentlich in den Alchemie-Erweiterungsregeln im Magieband werden, das hier war einfach die Grundlage dafür.
|Autor=Noldorion
|Ort=Splittermond-Forum
|Datum=20.05.2015
|URL=http://forum.splittermond.de/index.php?topic=3016.msg56282#msg56282
}}
{{Autoren-Kommentar
|Titel=
|Text=
|Autor=
|Ort=
|Datum=
|URL=
}}

==Quellen==
* [[Splittermond: Die Regeln]], S. 142f., 180

Navigationsmenü