Totengeist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Splitterwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Profilbild ergänzt)
K (Textersetzung - „{{Listen}} ==Autoren-Kommentare== {{Autoren-Kommentar |Titel= |Text= |Autor= |Ort= |Datum= |URL= }}“ durch „{{Listen}}“)
Zeile 26: Zeile 26:
 
Ein Totengeist, auch ''Ahnengeist'' genannt, ist die blasse, meist grünlich oder bläulich durchscheinende Gestalt eines Verstorbenen. Diese Art von Geistern kommuniziert in der Geistersprache und üblicherweise erscheint ein Totengeist, wenn man ihn mittels des Zaubers [[Geister rufen I]] herbeiruft.
 
Ein Totengeist, auch ''Ahnengeist'' genannt, ist die blasse, meist grünlich oder bläulich durchscheinende Gestalt eines Verstorbenen. Diese Art von Geistern kommuniziert in der Geistersprache und üblicherweise erscheint ein Totengeist, wenn man ihn mittels des Zaubers [[Geister rufen I]] herbeiruft.
 
{{Listen}}
 
{{Listen}}
==Autoren-Kommentare==
 
{{Autoren-Kommentar
 
|Titel=
 
|Text=
 
|Autor=
 
|Ort=
 
|Datum=
 
|URL=
 
}}
 
 
{{QuellenAusgabe}}
 
{{QuellenAusgabe}}
 
{{Quelle
 
{{Quelle

Version vom 16. Februar 2017, 21:21 Uhr

Totengeist
Kategorien: Weltkategorie > Wesen > Art

Basistyp Art

Typus GeisterwesenMagisches WesenMagisches Wesen I
Zauber Gegenstand bewegenGeräuschhexereiLichtertanzStoß
Merkmale BetäubungsimmunitätDämmersichtGeistGiftimmunitätHitzeresistenzKreaturKälteresistenzKörperlosSchmerzimmunitätSchwächlich

Größenklasse 4
Monstergrad 0 / -0
Beute keine

Lokalisierung
Habitat: Boden
Terrain Überall

Totengeist Icon Vorlage Inoffiziell warnend 32.png

Totengeist ist ein Wesen in der Spielwelt von Splittermond.

Ein Totengeist, auch Ahnengeist genannt, ist die blasse, meist grünlich oder bläulich durchscheinende Gestalt eines Verstorbenen. Diese Art von Geistern kommuniziert in der Geistersprache und üblicherweise erscheint ein Totengeist, wenn man ihn mittels des Zaubers Geister rufen I herbeiruft.

Quellen

Bestien & Ungeheuer: Seite: 46
Zhoujiang (Publikation): Seite: 100-102,50-51,



Quellen

Bestien & Ungeheuer: Seite: 46
Zhoujiang (Publikation): Seite: 100-102,50-51,