Geisterwesen rufen V: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Dezember 2018, 21:51 Uhr
Geisterwesen rufen V | |
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⇐ Todesmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Todesmagie 5 |
Typus | Beschwörung ▪ Geisterwesen |
Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
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Zauberschwierigkeit | 30 |
Wirkung des Zaubers | Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 9 oder niedrieger |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Verstärken |
Geisterwesen rufen V (Zauber (Spruch, gg.: 30) ▪ Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 9 oder niedrieger ▪ Verstärkt: Das Wesen erhält die Modifikationen einer passenden Rolle) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Todesmagie 5.
Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 9 oder niedriger. Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge gerufen werden kann. Weitere Wesen können nur gerufen werden, wenn sie mit entsprechenden Meisterschaften erworben werden.
Verstärkt: Das Wesen erhält die Modifikationen einer passenden Rolle
Quellen
Splittermond: Die Magie: Seite: 187