Furchterregende Schatten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. März 2019, 13:23 Uhr
Furchterregende Schatten | |
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⇐ Schattenmagie ⇒ | |
Schwelle: Schwelle 3
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Hinweis: Die regeltechnische Wirkung dieser Meisterschaft darf nur paraphrasiert werden, siehe Richtlinien.
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Furchterregende Schatten (Konkrete Meisterschaft (Schattenmagie, Schwelle 3) ▪ Durch Abrechen eines Schattenzaubers vom Typus Verhüllung wirkt der Zauberer Furchterregend) ist eine Meisterschaft im Regelwerk von Splittermond. Diese Meisterschaft der Schwelle 3 kann gewählt werden für:
Der Zauberer kann einen seiner gewirkten Schattenzauber des Typus Verhüllung mittels einer sofortigen Reaktion abbrechen, um jedem im Umkreis eine Entschlossenheit-Probe ablegen zu lassen, als hätte er das Monstermerkmal Furchterregend. Die Stufe des Merkmals hängt vom abgebrochenen Zauber ab.
Es können so viele Wesen von der Wirkung ausgenommen werden, wie die Intuition des Zauberers beträgt.
Schattenmagie-Zauber (12) mit Zaubertypus: Verhüllung
Schattenschleier (Grad: 0) ▪ Auf Schatten gebettet (Grad: 1) ▪ Dunkelheit (Grad: 1) ▪ Objektverhüllung (Grad: 1) ▪ Schattenmantel (Grad: 1) ▪ Schattenwaffe (Grad: 1) ▪ Verdunklung (Grad: 2) ▪ Verhüllung (Grad: 2) ▪ Dunkle Schutzaura (Grad: 4) ▪ Mit Schatten verschmelzen (Grad: 4) ▪ Aura der Schatten (Grad: 5) ▪ Schwärze (Grad: 5)Quellen
Splittermond: Die Magie: Seite: 90
Beiträge zu Furchterregende Schatten
Errata
Fehlerkorrektur: Intuition statt InitiativeOFFIZIELLE ERRATA schreibt (Splittermond.de ▪ 01.03.2019)
S. 90, Furchterregende Schatten: Es können Wesen in Höhe der Intuition von der Wirkung ausgenommen werden, nicht in Höhe der Initiative.