Beitrag:Kungaitan Herrschaftsformen Kungaitans: Unterschied zwischen den Versionen

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|GehörtZu=Kungaitan
 
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|Beitrag Titel=Herrschaftsformen Kungaitans
 
|Beitrag Titel=Herrschaftsformen Kungaitans
|Kommentar.Text=Grundsätzlich setzt sich das republikanische System auch in den (großen zwölf) Städten fort, wobei in den meisten Fällen kein separater "Hoher Rat" besteht, sondern der Senat sowohl lokale Verordnungen aufstellt als auch die Verwaltungsposten (Gardekommandant, Hafenmeisterin, Münz- und Zollpächter, Vertreter für magische und weltliche Bildung etc. pp.) einsetzt. In diesem Senat sind sicherlich Sitze für Vertreterinnen und Vertreter der religiösen Institutionen, des Militärs und der (Handels-)Flotte reserviert, dazu für die einzelnen Viertel und das Umland einige (wenige) "Volksvertreter/Volkstribunen".
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|Beitrag Text=Grundsätzlich setzt sich das republikanische System auch in den (großen zwölf) Städten fort, wobei in den meisten Fällen kein separater "Hoher Rat" besteht, sondern der Senat sowohl lokale Verordnungen aufstellt als auch die Verwaltungsposten (Gardekommandant, Hafenmeisterin, Münz- und Zollpächter, Vertreter für magische und weltliche Bildung etc. pp.) einsetzt. In diesem Senat sind sicherlich Sitze für Vertreterinnen und Vertreter der religiösen Institutionen, des Militärs und der (Handels-)Flotte reserviert, dazu für die einzelnen Viertel und das Umland einige (wenige) "Volksvertreter/Volkstribunen".
  
 
Nominell dürften alle "Wahlbürger" auch für Senatsposten wählbar sein, de facto machen das aber die alten und angesehenen Häuser unter sich aus. Wahlbürger sind alle Freien (also keine Schuldsklaven, Kriegs- und Strafgefangene) mit Ausnahme der Angehörigen von Militär und Klerus (deswegen die reservierten Plätze), die sich die Wahlsteuer leisten können. Dass es dabei zu Schachereien, Wahlgeschenken, Ämterkäufen und dergeleichen kommt, ist selbstverständlich, aber die recht große Zahl von Senatoren/Familien und die primär am "Gesamtwohl" interessierten Militärs und Kleriker halten das System in der Balance.
 
Nominell dürften alle "Wahlbürger" auch für Senatsposten wählbar sein, de facto machen das aber die alten und angesehenen Häuser unter sich aus. Wahlbürger sind alle Freien (also keine Schuldsklaven, Kriegs- und Strafgefangene) mit Ausnahme der Angehörigen von Militär und Klerus (deswegen die reservierten Plätze), die sich die Wahlsteuer leisten können. Dass es dabei zu Schachereien, Wahlgeschenken, Ämterkäufen und dergeleichen kommt, ist selbstverständlich, aber die recht große Zahl von Senatoren/Familien und die primär am "Gesamtwohl" interessierten Militärs und Kleriker halten das System in der Balance.

Version vom 23. Juli 2018, 12:53 Uhr