|Herrschaftsform=Magistrat mit 15 Mitgliedern und einem wechselnden [[Oberster Magistrat|Obersten Magistrat]] der direkt dem Kaiser untersteht | |Herrschaftsform=Magistrat mit 15 Mitgliedern und einem wechselnden [[Oberster Magistrat|Obersten Magistrat]] der direkt dem Kaiser untersteht |