Es handelt sich hierbei um die dreizehn Provinzherscherinnen [[Zhoujiang]]s. Das Amt ist Frauen vorbehalten, Männer können die Regendschaft für minderjährige Töchter oder verstorbene Ehegattinnen übernehmen. Unter den Daijin stehn die Edlen, die sogenannten [[Nanjin]] | Es handelt sich hierbei um die dreizehn Provinzherscherinnen [[Zhoujiang]]s. Das Amt ist Frauen vorbehalten, Männer können die Regendschaft für minderjährige Töchter oder verstorbene Ehegattinnen übernehmen. Unter den Daijin stehn die Edlen, die sogenannten [[Nanjin]] |