Diskussion:Hohe Rat
Version vom 14. Januar 2017, 14:32 Uhr von Maggus (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt →Keine Beugungen als Weiterleitung)
Keine Beugungen als Weiterleitung
Wir sollten keine Weiterleitungsseiten für gebeugte (deklinierte) Begriffe einführen sondern stets und ausschließlich die Grundform (ohne Artikelzusatz) verwenden. In diesem konkreten Fall:
- Hoher Rat ist eine zulässige Weiterleitung, es ist die Grundform
- Hohe Rat ist als Einzelbegriff nicht zulässig, da gebeugte Form
- "Der Hohe Rat" hingegen wäre als quasi 'Eigenname' zulässig
--Maggus (Diskussion) 14:32, 14. Jan. 2017 (CET)