Diskussion:Hohe Rat

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Keine Beugungen als Weiterleitung

Wir sollten keine Weiterleitungsseiten für gebeugte (deklinierte) Begriffe einführen sondern stets und ausschließlich die Grundform (ohne Artikelzusatz) verwenden. In diesem konkreten Fall:

  • Hoher Rat ist eine zulässige Weiterleitung, es ist die Grundform
  • Hohe Rat ist als Einzelbegriff nicht zulässig, da gebeugte Form
  • "Der Hohe Rat" hingegen wäre als quasi 'Eigenname' zulässig

--Maggus (Diskussion) 14:32, 14. Jan. 2017 (CET)