Bei der Reduzierung von Reisekosten (siehe S. 152) kann der Wildniskundige pro Punkt 10 % anstatt 5 % von den endgültigen Kosten abziehen. | Bei der Reduzierung von Reisekosten (siehe S. 152) kann der Wildniskundige pro Punkt 10 % anstatt 5 % von den endgültigen Kosten abziehen. |