Herrschaftssystem von Darkardsmyr: Unterschied zwischen den Versionen
(Basistyp) |
Maggus (Diskussion | Beiträge) K (Textersetzung - „{{Organisation“ durch „{{Gemeinschaft“) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | {{ | + | {{Gemeinschaft |
|GehörtZu=[[Dakardsmyr]] | |GehörtZu=[[Dakardsmyr]] | ||
|Kurzbeschreibung=Das Herrschaftssystem Darkardsmyr | |Kurzbeschreibung=Das Herrschaftssystem Darkardsmyr |
Version vom 25. Januar 2017, 20:18 Uhr
Herrschaftssystem von Darkardsmyr | |
---|---|
Basistyp | Sammelgruppe |
Subsystem | Politik |
Hauptsitz | Dakardsmyr |
Einflussgebiet | Dakardsmyr |
Dakardsmyr wird von einem Stadtrat regiert, dieser ist für die Verteilung der Steuereinnahmen, die Durchführung öffentlicher Bauvorhaben und die Durchsetzung von Recht und Ordnung, zuständig. Für letzteres verfügt der Stadtrat über die Brandwehr und Heimatwehr. Weitere Aufgaben sind vom Stadtrat an die Gilden der Stadt delegiert. Die Mitglieder des Stadtrates werden für jeweils drei Jahre durch den Gildenrat bestimmt. Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern der Gilden und Zünfte zusammen. Neben der Wahl der Stadträte, verabschiedet der Gildenrat Gesetze, berät wichtige Handels und Bauvorhaben und empfängt auswärtige Diplomaten.
Ein weiteres Gremium ist der Familienrat, in das jede der dreizehn großen Familien ein Mitglied entsendet. Dieses Gremium kann Mitglieder des Stadrates vorzeitig ihres Amtes entheben sowie in die Entscheidungsfindung des Gildenrates bei Patt oder zu hiztig geführten Debatten eingreifen.
Quellen
Dakardsmyr (Publikation): Seite: 21