Verwundbarkeit gegen Wasserschaden (Merkmal)
Version vom 24. November 2018, 15:29 Uhr von Maggus (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{Listen}} ==Quellen== * Splittermond: Die Regeln S. 265“ durch „{{Listen |Quellenangaben={{Quelle |Publikation=Splittermond: Die Regeln |Seite=265 |Zusatz= |Anmerkung= }} }}“)
Verwundbarkeit gegen Wasserschaden (Merkmal) | |
---|---|
⇐ Gegnermerkmal ⇒ | |
Art | Verwundbarkeit |
Beeinflusst… | Wasserschaden |
Verwundbarkeit gegen Wasserschaden (Merkmal) ist ein Gegnermerkmal im Regelsystem von Splittermond.
Das Wesen ist gegenüber Wasserschaden besonders empfindlich. Erhält es Schadenspunkte dieser bestimmten Art, werden sie verdoppelt. Diese Verdopplung geschieht vor Abzug der Schadensreduktion.
Wesen mit Verwundbarkeit gegen Wasserschaden (Merkmal):
Aschling, Feuerdjinn, Flammling, Ifrit, Sengende Meute, Vulkanriese
Quellen
Jenseits der Grenzen: Seite: 104
Splittermond: Die Regeln: Seite: 265