Dämmersicht

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Dämmersicht
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Art Nur bei Generierung wählbar

Beeinflusst… Lichtverhältnis

Dämmersicht (Stärke (Eigenschaft) (Nur bei Generierung wählbar) ▪ Stufe-2-Stärke: Lichtverhältnisse um 2 Stufen verbessert (bei Generierung wählbar)) ist eine Stärke im Spielsystem von Splittermond.

Die Augen des Abenteurers haben sich an dunkle Umgebungen angepasst. Die vorherrschenden Lichtverhältnisse gelten für ihn als um 2 Stufen verbessert, sofern nicht Finsternis herrscht.

Kosten: Stufe-2-Stärke = 14 Erfahrungspunkte

Diese Stärke entspricht dem Gegnermerkmal: Dämmersicht (Merkmal).

Quellen

Splittermond: Die Regeln: Seite: 72

Beiträge zu Dämmersicht

Autorenkommentar

Icon Beitrag dunkel 64.png

Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 16.07.2014 )


[Frage von Cifer: Dämmersicht wirkt nicht in Finsternis (5). Wann wird das überprüft? Wenn die externen Lichtverhältnisse ausgezählt sind? Oder kommen noch interne Sichtverhältnisse hinzu? Kann z.B. ein Alb in Starker Dunkelheit (4), der gerade Geblendet (+1) ist, seine Dämmersicht (-2) einsetzen, um auf Leichte Dunkelheit (3) zu kommen?]

Dies gilt immer dann, wenn die Lichtverhältnisse "Finsternis" betragen, egal auf welchem Weg. Überprüft würde das immer anhand der eigentlichen Sichtverhältnisse, also auch nach Verbesserungen. Sichtverbesserungen sind erstmal immer dann additiv, wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist. Ansonsten ist es immer wichtig auf den Wortlaut der jeweiligen Optionen zu achten.

Zu Beispiel 1: Durch den Zustand gelten die Lichtverhältnisse für einen selbst als um eine Stufe verschlechtert. Diese eine Stufe bringt ihn auf Finsternis. Ergo: Keine Dämmersicht nutzbar.