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|Kurzbeschreibung=Ein verliehener oder ererbter Titel einer Person (König, Fürst etc.)
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{{Kurzinfo}} ist ein Namenszusatz, mit dem in der Regel große und mächtige Rechte und Pflichten einhergehen.
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Einen Titel erhält man durch Verleihung, Wahl oder auch als Erbe, man kann ihn auf Zeit oder dauerhaft ausüben. Die titeltragende Person wird in der Regel mit diesem Titel identifiziert.
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Etwas knifflig ist die Abgrenzung zu {{Kurzinfo|Amt}}, der eigentlich die allgemeinere Bezeichnung darstellt, aber Amtstragenden eben nicht zwingend groß und mächtig macht.
 
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