Titel
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Steckbrief: Basistyp ▪ Ein verliehener oder ererbter Titel einer Person | |
Titel (Basistyp) ist ein Namenszusatz, mit dem in der Regel große und mächtige Rechte und Pflichten einhergehen.
Einen Titel erhält man durch Verleihung, Wahl oder auch als Erbe, man kann ihn auf Zeit oder dauerhaft ausüben. Die titeltragende Person wird in der Regel mit diesem Titel identifiziert.
Etwas knifflig ist die Abgrenzung zu Amt (Basistyp), der eigentlich die allgemeinere Bezeichnung darstellt, aber Amtstragenden eben nicht zwingend groß und mächtig macht.