Feenpakt

Aus Splitterwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Feenpakt
 ⇐ Feeische Regelelemente ⇒ 

Ein Feenpakt ist ein Pakt zwischen einer Fee und einem Sterblichen.

Hierbei gewährt die Fee dem Sterblichen für einen bestimmten Zeitraum besondere Fähigkeiten oder Ressourcen, sofern dies in ihrer Macht steht. Der Preis ist oftmals ungewöhnlich, z.B. keine Bitte abschlagen zu können die unter Tränen geäußert wird, zuweilen auch grausam, z.B. die Herausgabe des erstgeborenen Kindes. Pakte müssen dem Wortlaut nach erfüllt werden und Feen neigen zu nebulösen oder doppeldeutigen Formulierungen.

Unter anderem beruhen die Regeln für die Benutzung der Mondpfade auf Feenpakten. Manche vor langer Zeit geschlossenen Feenpakte sind bei den Sterblichen bereits in Vergessenheit geraten, sind aber weiterhin gültig.

Die Paktschließenden spüren, wenn ihre Vereinbarung gebrochen wurde oder sich erfüllt hat. Wurde sie gebrochen, hat der Geprellte die Möglichkeit, in die Domäne des Paktbrechers überzuwechseln und den Bruch zu ahnden. Hierbei entwickeln selbst einfache Feen ungeahnte Kräfte.

Feenpakt gehört zu:
Icon Vorlage Platzhalter dunkel 32.png Regelelement () Icon Vorlage Landschaftsgebiet dunkel 64.png Feeische Regelelemente (Basistyp)

Quellen

Jenseits der Grenzen: Seite: 9-12

Beiträge zu Feenpakt

Communitybeitrag

Icon Beitrag Community dunkel 64.png

Heuschreckenmann schreibt (Splittermond-Forum ▪ 01.01.2020 )


Wir wechseln uns in unserer Gruppe zu zweit mit dem Spielleiten ab und diskutieren gerade, mit welchen Feenwesen ein Pakt möglich ist. In Jenseits der Grenzen finde ich nur die Angaben, dass eine Verständigung möglich sein muss und die Fee nicht verweltlicht sein darf (Orks, Gnome,...).

Kann also ein Pakt mit dem eigenen Feenhörnchen geschlossen werden? Inwieweit sind eigentlich niedere Feen im Abschluss von Pakten durch ihre Herren begrenzt?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.