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Der Zauberer kann bei von ihm selbst beschworenen Wesen die Dienste [[Lenke ab (Dienst)|Lenke ab]], [[Neutralisiere Gegenelement (Dienst)|Neutralisiere Gegenelement]] und [[Schütze vor Element (Dienst)|Schütze vor Element]] nutzen, falls diese zu den ''Erweiterten Diensten'' des Wesens gehören und das Wesen maximal das Merkmal [[Beschwörbares Wesen (Merkmal)|Beschwörbares Wesen]] 5 aufweist.
 
Der Zauberer kann bei von ihm selbst beschworenen Wesen die Dienste [[Lenke ab (Dienst)|Lenke ab]], [[Neutralisiere Gegenelement (Dienst)|Neutralisiere Gegenelement]] und [[Schütze vor Element (Dienst)|Schütze vor Element]] nutzen, falls diese zu den ''Erweiterten Diensten'' des Wesens gehören und das Wesen maximal das Merkmal [[Beschwörbares Wesen (Merkmal)|Beschwörbares Wesen]] 5 aufweist.
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Voraussetzung: mindestens ein Zauber des [[Beschwörung (Zaubertypus)|Typus Beschwörung]]
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;Voraussetzung: mindestens ein Zauber des [[Beschwörung (Zaubertypus)|Typus Beschwörung]]
    
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