|Kommentar.Text=Bei einer schlafenden Person (oder einer gefesselten, also einer, die sich kein bisschen rühren kann) kann man, denke ich, getrost die Regeln für unbewegte Objekte anwenden. (Sprich: Autoschaden auswürfeln oder gegen sehr niedrige Schwierigkeit würfeln.) Solange die Person aber wach und prinzipiell handlungsfähig ist, zählt es als Hinterhalt. In diesem Fall sinkt seine Verteidigung quasi durch den dir gewährten taktischen Vorteil. | |Kommentar.Text=Bei einer schlafenden Person (oder einer gefesselten, also einer, die sich kein bisschen rühren kann) kann man, denke ich, getrost die Regeln für unbewegte Objekte anwenden. (Sprich: Autoschaden auswürfeln oder gegen sehr niedrige Schwierigkeit würfeln.) Solange die Person aber wach und prinzipiell handlungsfähig ist, zählt es als Hinterhalt. In diesem Fall sinkt seine Verteidigung quasi durch den dir gewährten taktischen Vorteil. |