Verwundbarkeit gegen Feuerschaden (Merkmal): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Splitterwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „{{Listen}} ==Quellen== * Splittermond: Die Regeln S. 265“ durch „{{Listen |Quellenangaben={{Quelle |Publikation=Splittermond: Die Regeln |Seite=265 |Zusatz= |Anmerkung= }} }}“)
K (Textersetzung - „|Zusatz= |Primär= |Anmerkung= |AnmerkungPublikation= “ durch „“)
Zeile 22: Zeile 22:
 
|Publikation=Jenseits der Grenzen
 
|Publikation=Jenseits der Grenzen
 
|Seite=104
 
|Seite=104
|Zusatz=
 
|Primär=
 
|Anmerkung=
 
|AnmerkungPublikation=
 
 
}}
 
}}

Version vom 24. November 2018, 19:18 Uhr

Verwundbarkeit gegen Feuerschaden (Merkmal)
 ⇐ Gegnermerkmal ⇒ 
Art Verwundbarkeit

Beeinflusst… Feuerschaden

Verwundbarkeit gegen Feuerschaden (Merkmal) ist ein Gegnermerkmal im Regelsystem von Splittermond.

Das Wesen ist gegenüber Feuerschaden besonders empfindlich. Erhält es Schadenspunkte dieser bestimmten Art, werden sie verdoppelt. Diese Verdopplung geschieht vor Abzug der Schadensreduktion.

Wesen mit Verwundbarkeit gegen Feuerschaden (Merkmal):

Baumwandler, Dryade, Dämmerweide, Eisriese, Eistroll, Finsterwasser, Frostbestie, Giftfang, Große Frostbestie, Kelpie, Mittelgroße Frostbestie, Mumie, Nymphe, Okodama, Peitschenranken, Reifjungfer, Riffsauger, Schneefee, Schneefrau, Selkie, Sirene, Tangwürger, Untote Frostbestie

Quellen

Jenseits der Grenzen: Seite: 104
Splittermond: Die Regeln: Seite: 265