Grundkosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Herstellung von Gegenständen können Grundkosten gelten, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese betragen, insbesondere ab einer [[Gegenstandsqualität]] von 1, meisten 10 [[Lunar]]e.
 
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==Quellen==
 
* [[Splittermond: Die Regeln]], S. 142f., 180 (Version vor der Errata von Mondstahlklingen)
 

Aktuelle Version vom 7. September 2020, 19:36 Uhr

Grundkosten
 ⇐ Herstellung ⇒ 

Grundkosten (Herstellung) ist ein Element der Herstellungs-Regeln im Spielsystem von Splittermond.

Hinweis: Die Kosten für die Gegenstandsqualität sind mit Erscheinen von Mondstahlklingen neu und ohne Grundkosten geregelt worden. Siehe die erratierte Ausgabe von Splittermond: Die Regeln

Bei der Herstellung von Gegenständen können Grundkosten gelten, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese betragen, insbesondere ab einer Gegenstandsqualität von 1, meisten 10 Lunare.

Quellen

Splittermond: Die Regeln: Seite: 180 (Version vor den Errata von 2015),142-143,

Beiträge zu Grundkosten

Autorenkommentar

Icon Beitrag dunkel 64.png

Noldorion schreibt (Splittermond-Forum ▪ 20.05.2015 )


Die Grundkosten von 10 Lunaren sind dafür gedacht, wenn ein Alchemist ein Mittel aus beliebigen Wirkungen neu zusammenmixt, also einfach Wirkungen kombiniert und dadurch Tränke von höherer Qualität herstellt. Darüber hinaus gibt es aber auch noch Alchemika, die nur über Rezepte hergestellt werden können und die in ihrer Wirkung einzigartig sind. Die können dann auch abweichende Grundkosten haben. Bei Karmesintraum und Königsblut ist genau das der Fall, der Preis in der Liste sind dort also die Grundkosten. Von den Giften in der Liste können nur Echsentarr und Klingenfett "einfach so" hergestellt werden, deshalb stehen diese Wirkungen auch in der Wirkungsliste. Näher differenziert sollte das dann eigentlich in den Alchemie-Erweiterungsregeln im Magieband werden, das hier war einfach die Grundlage dafür.