Geisterwolf: Unterschied zwischen den Versionen
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|Gegnermerkmal=Dämmersicht (Merkmal), Erschöpfungsresistenz (Merkmal), Furchterregend (Merkmal), Kälteresistenz (Merkmal), Taktiker (Merkmal) | |Gegnermerkmal=Dämmersicht (Merkmal), Erschöpfungsresistenz (Merkmal), Furchterregend (Merkmal), Kälteresistenz (Merkmal), Taktiker (Merkmal) | ||
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|Rasse=Nein | |Rasse=Nein | ||
|Spielbare Rasse=Nein | |Spielbare Rasse=Nein |
Version vom 29. Dezember 2017, 04:21 Uhr
Geisterwolf | |
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Basistyp | Art |
Typus | Hundeartiger ▪ Monster ▪ Tier |
Meisterschaften | Flinker Verfolger ▪ Schmerzwiderstand I ▪ Umreißen ▪ Unermüdlicher Verfolger ▪ Vorstürmen |
Merkmale | Dämmersicht ▪ Erschöpfungsresistenz ▪ Furchterregend ▪ Kälteresistenz ▪ Taktiker |
Größenklasse | 6 |
Monstergrad | 3 / 2 |
Beute | Fell (11 Lunare; Jagdkunst gg. 20), Prämie (15 Lunare bei Ablieferung des Schädels in Wintholt, Nyrdfing und Selenia) |
Geisterwolf ist ein Wesen in der Spielwelt von Splittermond.
Entgegen dem Namen handelt es sich bei ihnen nicht um Geisterwesen, sondern um Geschöpfe aus Fleisch und Blut. Diese Bestien sind erheblich größer und kräftiger als ein herkömmlicher Wolf. Ihre gewaltigen Zähne können ohne Weiteres eine Rüstung durchdringen.
Galerie
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 271
Beiträge zu Geisterwolf
Communitybeitrag
Wandler schreibt (Splittermond-Forum ▪ 03.01.2022 )
Gefährliche Bestie (Aufwertung Wolf, Anpassung Geisterwolf).
In vielen Fällen gibt es unter den vielen in Splittermond (Grundregelwerk oder Bestien und Ungeheuer, oder Regionalbände) beschriebene "Monster" die an das heran kommen was der Spielleiter braucht - aber eben nicht genau. Dann kann man sich eine der Bestien als Vorlagen nehmen und anpassen.
Dieses Beispiel nimmt Merkmale von Wolf (GRW S. 286) und Geisterwolf (GRW S. 271) um für Ende HG1 Anfang HG2 einen Einzelgegner zu schaffen der eine Gruppe durchaus vor Herausforderungen stellen kann, aber für eine gesamte Gruppe nicht unüberwindbar sein soll.
Angewandt: Bestie: 1, 2, Beide: 1, [2,] 3, 4, 6.
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Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 271