Wandelnder Leichnam
Basistyp | Art |
Typus | Untoter |
Meisterschaften | Halten ▪ Umklammern |
Merkmale | Betäubungsimmunität ▪ Dunkelsicht ▪ Erschöpfungsresistenz ▪ Furchterregend ▪ Giftimmunität ▪ Resistenz gegen Betäubungsschaden ▪ Schmerzimmunität ▪ Schwächlich ▪ Untot ▪ Verwundbarkeit gegen Lichtschaden |
Größenklasse | 5 |
Monstergrad | 1 / -0 |
Beute | keine |
Wandelnde Leichname sind magisch erhobene Untote, die aus frischen Kadavern geschaffen werden. Sie verfaulen je nach Klima in ca. 2 Jahren und werden dann zu Skeletten.
Galerie
Quellen
Bestien & Ungeheuer: Seite: 122
Splittermond: Die Regeln: Seite: 282
Beiträge zu Wandelnder Leichnam
Autorenkommentar
Gwydon schreibt (Splittermond-Forum ▪ 10.06.2015 )
Dass man den Untoten bei jeder neuen Beschwörung neu "konfigurieren" kann, sehe ich auch so. Ausgehend von der Beschreibung des Wandelnden Leichnams (stumpfe Tötungsmaschine, befolgt Befehle nur, wenn sie kurz und simpel sind, außerdem VER 0, INT 0 und AUS 0) bin ich aber davon ausgegangen, dass man diese Kreaturen auch durch die Ausgabe von 15 EP nicht dazu kriegen kann, Häuser zu bauen oder Flöte zu spielen. Nachdem ich nochmals beide Stellen gelesen habe, muss ich meine Kritik aber insofern relativieren, dass die Interpretation möglich ist - "gibt das Regelwerk so nicht her" war also nicht richtig. Ich würde es als SL aber so auch keinem Spieler zulassen, bzw. würde zumindest fordern, dass VER auf 1 gebracht wird, um das Handicap "nur kurze und simple Befehle" wegzubringen - und dann bleiben nicht mal genug Punkte, um eine Fertigkeit auf 2 zu bringen.
Autoren-Kommentare
Quellen
- Splittermond: Die Regeln S. 282
- Bestien & Ungeheuer S. 122