Verwundbarkeit gegen Lichtschaden (Merkmal): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wesen ist gegenüber [[Lichtschaden]] besonders empfindlich. Erhält es [[Schaden]]spunkte dieser bestimmten Art, werden sie verdoppelt. Diese Verdopplung geschieht vor Abzug der [[Schadensreduktion]].

Aktuelle Version vom 7. Januar 2019, 14:59 Uhr

Verwundbarkeit gegen Lichtschaden (Merkmal)
 ⇐ Gegnermerkmal ⇒ 
Art Verwundbarkeit

Beeinflusst… Lichtschaden

Verwundbarkeit gegen Lichtschaden (Gegnermerkmal (Verwundbarkeit) ▪ Lichtschaden erzeugt doppelte Schadenspunkte) ist ein Merkmal zur Klassifizierung von Wesen im Regelsystem von Splittermond.


Im Splitterwiki sind aktuell 30 Wesen mit dem Merkmal Verwundbarkeit gegen Lichtschaden erfasst.


Das Wesen ist gegenüber Lichtschaden besonders empfindlich. Erhält es Schadenspunkte dieser bestimmten Art, werden sie verdoppelt. Diese Verdopplung geschieht vor Abzug der Schadensreduktion.

Wesen mit Verwundbarkeit gegen Lichtschaden (Merkmal):

Bergtroll, Daeva, Dämmerweide, Düsterfee, Finstergnom, Finsterwasser, Flusstroll, Ghul, Grimolochin, Gruftkatze, Gurach, Höhlenbewohner, Ifrit, Knochenschänder, Minderer Vampir, Peitschenranken, Penanggalan, Schatten, Schattenjäger, Schattenweber, Seuchenbringer, Skelett, Stein- und Knochenseuche, Tongkieba, Traumbringer, Vampir, Verheert (Aufsatz), Wandelnder Leichnam, Whytblut, Wimmelnder Schrecken

Quellen

Jenseits der Grenzen: Seite: 104
Splittermond: Die Regeln: Seite: 265