Schattenbann: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein einzelner Schattenzauber wird aufgehoben, solange er maximal Grad 3 aufweist. Handelt es sich um einen Zauber mit Wirkungsbereich, genügt es, wenn sich ein Teil von diesem innerhalb der Reichweite befindet. | Ein einzelner Schattenzauber wird aufgehoben, solange er maximal Grad 3 aufweist. Handelt es sich um einen Zauber mit Wirkungsbereich, genügt es, wenn sich ein Teil von diesem innerhalb der Reichweite befindet. | ||
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2019, 22:35 Uhr
Schattenbann | |
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⇐ Bannmagie ⇒ ⇐ Lichtmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Bannmagie 3 ▪ Lichtmagie 3 |
Typus | Zauber brechen |
Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
| |
Zauberschwierigkeit | 24 |
Kosten (verstärkt) | 12V3 (15V6 - 2EG) |
Zauberdauer | 11 Ticks |
Reichweite | 10 Meter |
Wirkung des Zaubers | Hebt Schattenzauber auf |
Wirkungsdauer | Sofort |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Verstärken |
Verstärken | -2 EG (Kosten +3V3): Erhöht den Grad der Zauber |
Schattenbann (Zauber (Spruch, gg.: 24) ▪ Hebt Schattenzauber auf ▪ Verstärkt: Erhöht den Grad der Zauber) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:
Bannmagie (Grad: 3) ▪ Lichtmagie (Grad: 3)
Ein einzelner Schattenzauber wird aufgehoben, solange er maximal Grad 3 aufweist. Handelt es sich um einen Zauber mit Wirkungsbereich, genügt es, wenn sich ein Teil von diesem innerhalb der Reichweite befindet.
- Verstärkt
- Es wird ein Zauber bis Grad 5 aufgehoben.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 240