Abhärtung durch Gewöhnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Stewie (Diskussion | Beiträge) (Voraussetzung) |
Maggus (Diskussion | Beiträge) K (Textersetzung - „ Voraussetzung:“ durch „ ;Voraussetzung:“) |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
|Voraussetzung=Gifte (Schwerpunkt) | |Voraussetzung=Gifte (Schwerpunkt) | ||
}} | }} | ||
− | + | {{Einleitung.Standard}} | |
+ | |||
Der Abenteurer ist im Umgang mit toxischen Stoffen abgehärtet. Er erhält einen Bonus in Höhe von 3 Punkten auf seinen [[KW|Körperlichen Widerstand]] gegen Gifte. | Der Abenteurer ist im Umgang mit toxischen Stoffen abgehärtet. Er erhält einen Bonus in Höhe von 3 Punkten auf seinen [[KW|Körperlichen Widerstand]] gegen Gifte. | ||
− | Voraussetzung: [[Gift (Schwerpunkt)|Schwerpunkt Gifte]] | + | ;Voraussetzung: [[Gift (Schwerpunkt)|Schwerpunkt Gifte]] |
{{Listen}} | {{Listen}} | ||
− | + | ||
{{Quelle | {{Quelle | ||
|Publikation=Splittermond: Die Regeln | |Publikation=Splittermond: Die Regeln |
Aktuelle Version vom 18. Januar 2019, 15:19 Uhr
![]() | |
---|---|
⇐ Alchemie ⇒ | |
Schwelle: Schwelle 3
| |
Voraussetzung: Gifte (Schwerpunkt)
| |
Beeinflusst: KW
| |
![Icon Vorlage Meisterschaft dunkel 64.png](/mediawiki/images/Icon_Vorlage_Meisterschaft_dunkel_64.png)
Abhärtung durch Gewöhnung (Konkrete Meisterschaft (Alchemie, Schwelle 3) ▪ KW +3 gegen Gifte) ist eine Meisterschaft im Regelwerk von Splittermond. Diese Meisterschaft der Schwelle 3 kann gewählt werden für:
Der Abenteurer ist im Umgang mit toxischen Stoffen abgehärtet. Er erhält einen Bonus in Höhe von 3 Punkten auf seinen Körperlichen Widerstand gegen Gifte.
- Voraussetzung
- Schwerpunkt Gifte
Abhärtung durch Gewöhnung gehört zu:
16px Meisterschaft (Basistyp)
Konkrete Meisterschaft (Meisterschafts-Kategorie)
16px Meisterschaft (Basistyp)
![Icon Vorlage Platzhalter dunkel 32.png](/mediawiki/thumb.php?f=Icon_Vorlage_Platzhalter_dunkel_32.png&width=16)
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 103