Bannlied: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Maggus (Diskussion | Beiträge) K (Textersetzung - „==Autoren-Kommentare== {{Autoren-Kommentar |Titel= |Text= |Autor= |Ort= |Datum= |URL= }}“ durch „“) |
(Anpassung der Quellenangaben) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
− | = | + | {{QuellenAusgabe}} |
− | + | {{Quelle | |
+ | |Publikation=Splittermond: Die Regeln | ||
+ | |Seite=109 | ||
+ | |Primär=Ja | ||
+ | |Hauptkategorie=Meisterschaft | ||
+ | }} |
Version vom 21. Juli 2017, 01:22 Uhr
Bannlied | |
---|---|
⇐ Darbietung ⇒ | |
Schwelle: Schwelle 2
| |
Bannlied ist eine Meisterschaft im Regelsystem von Splittermond. Diese Meisterschaft der Schwelle 2 kann gewählt werden für: Darbietung.
Der Künstler füllt mit seiner Darbietung die Herzen seiner Gefährten mit Mut und schützt sie vor auf Musik oder Geräuschen basierenden Effekten (wie dem Gesang einer Sirene). Verbündete, die den Künstler hören, erhalten einen Bonus in Höhe von 1 Punkt (+1 pro Erfolgsgrad) auf entsprechende Widerstandswerte oder dürfen, wenn sie bereits betroffen sind, eine Probe auf Zähigkeit oder Entschlossenheit gegen die Schwierigkeit der ursprünglichen Ursache ablegen. Der Vorteil eines Bannliedes wirkt, solange der Abenteurer musiziert.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 109
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 109