Gestalt des Vertrauten
Gestalt des Vertrauten | |
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⇐ Naturmagie ⇒ ⇐ Verwandlungsmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Naturmagie 2 ▪ Verwandlungsmagie 2 |
Typus | Gestalt ▪ Vertrauter |
Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
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Wirkung des Zaubers | Der Zauberer verwandelt sich in
die Gestalt eines seiner Tiervertrauten |
Gestalt des Vertrauten ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Naturmagie 2, Verwandlungsmagie 2.
Der Zauberer verwandelt sich in die Gestalt eines seiner Tiervertrauten
Gestalt des Vertrauten wird beeinflusst durch…
Quellen
Bestienmeister (Publikation): Seite: 41
Beiträge zu Gestalt des Vertrauten
Redaktionsbeitrag
Taranion schreibt hierzu als offiziellen Beitrag der Splittermond-Redaktion (Splittermond-Forum ▪ 16.11.2020 )
[Im Bestienmeister-Band gibt es ja den Zauber "Gestalt des Vertrauten". Dieser hat ebenfalls das "Problem", dass man ja einen Vertrauten bauen kann, der das Merkmal "Koloss" hat.]
So, Myriko hatte es ja bereits geschrieben, aber nach einer Diskussion in der Regelredaktion hier nochmal klar formuliert:
Es ist nicht möglich sich in eine Kreatur mit dem Merkmal "Koloss" zu verwandeln.
Taranion schreibt hierzu als offiziellen Beitrag der Splittermond-Redaktion (Splittermond-Forum ▪ 16.11.2020 )
[Bekommt der Verwandelte auch die Werte die durch Abrichtungen kommen?]
Bei dem Zauber "Gestalt des Vertrauten" gelten die Werte OHNE Abrichtung.
Die Abrichtungen sind keine körperlichen Eigenschaften der Gestalt, sondern von der Kreatur erworbene Eigenschaften, die der Zauber nicht nachbildet.
Autorenkommentar
Myriko schreibt (Splittermond-Forum ▪ 14.04.2021 )
Du kannst dich nur in die Gestalt deines Vertrauten verwandeln. Ist dieser tot oder du hast keinen, dann hast du keinen Vertrauten. Das dient auch dazu die Fähigkeit zu "limitieren". Eine entsprechend gute Gestalt muss auch die Ressourcenpunkte investiert haben.
Communitybeitrag
Eldarion schreibt (Splittermond-Forum ▪ 23.05.2020 )
Inzwischen haben sich bei uns in der Gruppe ein paar Fragen zu Gestaltverwandlung angesammelt, die ich so im Regelwerk (wohl zu gruppenspezifisch ;)) nicht beantwortet bekommen habe. Deswegen bin ich nun hier, um hoffentlich inspirierende Meinungen dazu lesen zu dürfen.
1) Fehlende Lebenspunkte werden bei der Verwandlung oder Rückverwandlung ja anteilig übernommen, gilt das (soweit möglich) dann auch für Verletzungsmuster? Wenn ich mir in Wolfsform ein Hinterbein breche und mich in meinen Gnom zurückverwandle, hat dieser nun auch ein gebrochenes Bein?
2) und noch weitgreifender: Ist mein blinder Spieler, wenn er sich in die Gestalt seines Rabens verwandelt in dieser immernoch blind? (Er hat sonst ein Relikt, dass den Zauber Tiersinne durch seinem Raben dauerhaft wirkt)
3) Wird ein Charakter in Wolfsform von Dingen geschädigt, die für Gnome aber nicht für Wölfe gefährlich sind (z.B. Verzehren von rohem Fleisch)?
Danke schonmal :)
Autoren-Kommentare
Quellen
Bestienmeister (Publikation): Seite: 41