Willenloser Diener
Willenloser Diener | |
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⇐ Beherrschungsmagie ⇒ | |
Zauberart | Ritus |
Magieschulen | Beherrschungsmagie 4 |
Typus | Kontrolle |
Zauberschwierigkeit | GW |
Kosten (verstärkt) | K16V4 (K20V8 - 2EG) |
Zauberdauer | 5 Minuten |
Reichweite | Berührung |
Wirkung des Zaubers | Ermöglicht vollständige Herrschaft einer Person |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -2 EG (Kosten +K4V4): Ein weiteres Wesen wird kontrolliert |
Willenloser Diener ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Beherrschungsmagie 4.
Der Zauberer unterwirft ein kulturschaffendes Wesen seinen Befehlen. Es folgt allen seinen Anweisungen, sofern sie ihm nicht unmittelbar und unabwendbar den Tod bedeuten. Das Wesen bewegt sich nicht ohne explizite Anweisung aus der Wirkungsweite des kanalisierten Zaubers (S. 195) hinaus. Mit diesem Zauber belegte Wesen sind mit einer Empathie-Probe gegen 27 als von einem Zauber der Schule Beherrschungsmagie beeinflusst erkennbar.
Verstärkt: Ein zweites Wesen gleichen oder niedrigeren Geistigen Widerstands kann beherrscht werden.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 252
Beiträge zu Willenloser Diener
Autorenkommentar
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 23.10.2015 )
Ja, man kann sich anschließend daran erinnern, was man [als willenloser Diener] getan hat. Das man beherrscht wurde kann man je nach Taten und eigentlichem Charakter dann mehr oder minder leicht herausfinden. ;) Wobei es in den meisten Fällen sehr leicht bis offensichtlich sein sollte es zu vermuten, denn warum sollte man sonst einem Fremden aufs Wort gehorcht haben?
Quellen
- Splittermond: Die Regeln S. 252