Weihe
Weihe | |
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⇐ Schicksalsmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Schicksalsmagie 1 |
Typus | Objekt ▪ Segen ▪ Waffe |
Zauberschwierigkeit | 18 |
Kosten (verstärkt) | 4V1 (5V2 - 2EG) |
Zauberdauer | 1 Tick |
Reichweite | Berührung |
Wirkung des Zaubers | Verzaubertes Objekt gibt Fertigkeitsbonus |
Wirkungsdauer | 1 Stunde(n) |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Erschöpfter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus ▪ Wirkungsdauer |
Verstärken | -2 EG (Kosten +1V1): Erhöhter Bonus |
Weihe (Zauber (Spruch, gg.: 18) ▪ Verzaubertes Objekt gibt Fertigkeitsbonus ▪ Verstärkt: Erhöhter Bonus) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:
Im Splitterwiki sind aktuell 1 Wesen (bzw. Personen) mit dem Zauber Weihe erfasst.
Der Zauberer weiht einen Gegenstand seiner Gottheit oder den Kräften des Schicksals, wodurch er einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 1 Punkt auf alle Fertigkeiten gewährt, für die er eingesetzt wird.
- Verstärkt
- Der Bonus erhöht sich auf 2 Punkte.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 252
Beiträge zu Weihe
Autorenkommentar
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 28.01.2015 )
Du kannst in der Tat jeden Gegenstand weihen und dann Boni auf Fertigkeitsproben erlangen, für die der Gegenstand benutzt wird. Das heißt er muss aktiv genutzt werden (und ohne die Weihe nutzbar sein).
- Eine Waffe zum Kämpfen: Check.
- Ein Seil zum Klettern: Check.
- Ein Vorhang zum Feuerlöschen (wenn das mit einer Fertigkeitsprobe gemacht wird): Check (und schön kreativ).
- Flöte zum Musizieren: Check.
- Kleidung, die einen Bonus auf soziale Proben geben soll: Nein, geht nicht (weil es nicht aktiv für die soziale Probe benutzt wird).
- Fackel, um besser sehen zu können: Nein, geht nicht (weil sie nicht aktiv für die Wahrnehmung-Probe genutzt wird).
[...] Ein Schiff würde ich persönlich nicht erlauben, da es für mich nicht in die Kategorie "Gegenstand, der für eine Probe benutzt wird" fällt. Denn vielmehr machst du deine Probe (bzw. alle Leute ihre Proben ja), um das Schiff zu steuern. Und ihr benutzt das Schiff nicht, um eine Seefahrtprobe irgendwie leichter oder besser abzulegen. Das kann aber jede Gruppe für sich selbst entscheiden, wie sie das handhabt, im Zauber selbst ist es nicht näher eingeschränkt.
Ich würde als "Gegenstand" nur Ausrüstung im Sinne des Ausrüstungskapitels im Grundregelwerk behandeln - und da den Zauber dann halt wie in der Wirkung genannt nur auf Sachen ermöglichen, die auch aktiv für eine Fertigkeitsprobe benutzt werden.
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 21.09.2015 )
Der Gegenstand muss aktiv (und natürlich sinnvoll) für die Tätigkeit eingesetzt werden. Die letzte Instanz bei der Bewertung desselben ist der Spielleiter. Wir haben uns entschieden, dass es hier genau so ist und bleibt, wie es der aktuelle Regeltext sagt: Es ist nicht verboten, solche Zauber zu stapeln. Der zusätzliche Nutzen ist dabei durch die immer noch bestehenden Kosten bei allen aktuell existierenden Zaubern (Ausnahme: Blenden, da muss es erratiert werden) im Rahmen.