Geisterwolf

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Kategorien: Weltkategorie > Wesen > Art

Basistyp Art

Typus HundeartigerMonsterTier
Meisterschaften Flinker VerfolgerSchmerzwiderstand IUmreißenUnermüdlicher VerfolgerVorstürmen
Merkmale DämmersichtErschöpfungsresistenz (3) ▪ Furchterregend (15) ▪ Kälteresistenz (2) ▪ Taktiker

Größenklasse 6
Monstergrad 3 / 2
Beute Fell (11 Lunare; Jagdkunst gg. 20), Prämie (15 Lunare bei Ablieferung des Schädels in Wintholt, Nyrdfing und Selenia)
Geisterwolf Icon Vorlage Inoffiziell warnend 32.png

Geisterwolf (Art (GK: 6, Monstergrad: 3) ▪ Bestien aus Fleisch und Blut) ist ein Wesen in der Spielwelt von Splittermond.

Entgegen dem Namen handelt es sich bei ihnen nicht um Geisterwesen, sondern um Geschöpfe aus Fleisch und Blut. Diese Bestien sind erheblich größer und kräftiger als ein herkömmlicher Wolf. Ihre gewaltigen Zähne können ohne Weiteres eine Rüstung durchdringen.

Geisterwolf gehört zu:
Icon Vorlage Platzhalter dunkel 32.png Hundeartiger (Artentypus) Icon Vorlage Platzhalter dunkel 32.png Monster (Artentypus) Icon Vorlage Platzhalter dunkel 32.png Tier (Artentypus) Icon Vorlage Platzhalter dunkel 32.png Wesen (Hauptkategorie) Icon Wesen dunkel 64.png Art (Basistyp)

Galerie

Ein gefangener Geisterwolf
Skizze
Schädel
Auf der Wacht
Profilbild

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Quellen

Splittermond: Die Regeln: Seite: 271

Beiträge zu Geisterwolf

Communitybeitrag

Wandler schreibt (Splittermond-Forum ▪ 03.01.2022 )


Gefährliche Bestie (Aufwertung Wolf, Anpassung Geisterwolf).

In vielen Fällen gibt es unter den vielen in Splittermond (Grundregelwerk oder Bestien und Ungeheuer, oder Regionalbände) beschriebene "Monster" die an das heran kommen was der Spielleiter braucht - aber eben nicht genau. Dann kann man sich eine der Bestien als Vorlagen nehmen und anpassen.

Dieses Beispiel nimmt Merkmale von Wolf (GRW S. 286) und Geisterwolf (GRW S. 271) um für Ende HG1 Anfang HG2 einen Einzelgegner zu schaffen der eine Gruppe durchaus vor Herausforderungen stellen kann, aber für eine gesamte Gruppe nicht unüberwindbar sein soll.

Angewandt: Bestie: 1, 2, Beide: 1, [2,] 3, 4, 6.

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