Geisterwesen rufen IV: Unterschied zwischen den Versionen

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|Zauberschwierigkeit=27

Version vom 1. Januar 2019, 21:13 Uhr

Icon Vorlage Zauber dunkel 32.png
Geisterwesen rufen IV
 ⇐ Todesmagie ⇒ 
Zauberart Spruch
Magieschulen Todesmagie 4
Typus BeschwörungGeisterwesen

Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
Zauberschwierigkeit 27
Wirkung des Zaubers Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 7 oder niedrieger

Zauberoptionen (EG-Einsatz) Verstärken

Geisterwesen rufen IV Icon Vorlage Inoffiziell warnend 32.png

Geisterwesen rufen IV (Zauber (Spruch, gg.: 27) ▪ Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 7 oder niedrieger ▪ Verstärkt: Das Wesen erhält die Modifikationen einer passenden Rolle) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Todesmagie 4.

Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Geisterwesen und dem Merkmal Beschwörbares Wesen 7 oder niedriger. Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge gerufen werden kann. Weitere Wesen können nur gerufen werden, wenn sie mit entsprechenden Meisterschaften erworben werden.

Verstärkt: Das Wesen erhält die Modifikationen einer passenden Rolle

Quellen

Splittermond: Die Magie: Seite: 187