Strukturgeber: Unterschied zwischen den Versionen
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Sie verfügen über eine [[Artefaktqualität]] zwischen 1 und 6, wobei insbesondere mächtige Zauber eine höhere Artefaktqualität bedingen. | Sie verfügen über eine [[Artefaktqualität]] zwischen 1 und 6, wobei insbesondere mächtige Zauber eine höhere Artefaktqualität bedingen. |
Version vom 9. Januar 2015, 15:11 Uhr
Strukturgeber sind Artefakte, also Gegenstände, in die eine grundlegende Zauberstruktur eingewirkt wurde. Die zwei am weitesten verbreiteten Ausprägungen sind:
- der Verbesserte Widerstand (Bonus auf GW oder KW, wirkt passiv) sowie
- die Zauberverankerung (beliebiger Zauber, muss ausgelöst werden).
Sie verfügen über eine Artefaktqualität zwischen 1 und 6, wobei insbesondere mächtige Zauber eine höhere Artefaktqualität bedingen.
Herstellung von Strukturgebern
Artefakt mit Verbessertem Widerstand
Wirkung | Benötigte Fertigkeit | Artefaktqualität | Voraussetzung |
---|---|---|---|
Geistigen Widerstand erhöhen | Bann- oder Schutzmagie | +2 pro 1 Punkt GW | Meisterschaft Zauberfinger in Bann- oder Schutzmagie |
Körperlichen Widerstand erhöhen | Bann- oder Schutzmagie | +2 pro 1 Punkt KW | Meisterschaft Zauberfinger in Bann- oder Schutzmagie |
Artefakt mit Zauberverankerung
Wirkung | Benötigte Fertigkeit | Artefaktqualität | Voraussetzung |
---|---|---|---|
Zaubergrad 0 | Magieschule des jeweiligen Zaubers | 1 | Meisterschaft Zauberfinger in der zugehörigen Magieschule |
Zaubergrad 1 | Magieschule des jeweiligen Zaubers | 2 | Meisterschaft Zauberfinger in der zugehörigen Magieschule |
Zaubergrad 2 | Magieschule des jeweiligen Zaubers | 3 | Meisterschaft Wunderwirker in der zugehörigen Magieschule |
Zaubergrad 3 | Magieschule des jeweiligen Zaubers | 4 | Meisterschaft Wunderwirker in der zugehörigen Magieschule |
Zaubergrad 4 | Magieschule des jeweiligen Zaubers | 5 | Meisterschaft Artefaktmeister in der zugehörigen Magieschule |
Zaubergrad 5 | Magieschule des jeweiligen Zaubers | 6 | Meisterschaft Artefaktmeister in der zugehörigen Magieschule |
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Quellen
- Splittermond: Die Regeln S. 254-255