Untote bannen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Splitterwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „ Verstärkt: “ durch „ ;Verstärkt: “)
(Magieschulen)
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 35: Zeile 35:


;Verstärkt: Ein zweites Wesen mit gleichem oder geringerem Körperlichen Widerstand wird betroffen.
;Verstärkt: Ein zweites Wesen mit gleichem oder geringerem Körperlichen Widerstand wird betroffen.
{{Listen}}
{{Listen
 
|Quellenangaben={{Quelle
 
{{Quelle
|Publikation=Splittermond: Die Regeln
|Publikation=Splittermond: Die Regeln
|Seite=249
|Seite=249
Zeile 44: Zeile 42:
|Hauptkategorie=Zauber
|Hauptkategorie=Zauber
|Subkategorie=Spruch
|Subkategorie=Spruch
}}
}}
{{Quellenverzeichnis
|Publikation=Splittermond: Die Regeln
|Quelleninformationen=249
}}
}}

Aktuelle Version vom 16. Februar 2025, 20:45 Uhr

Icon Vorlage Zauber dunkel 32.png
Untote bannen
 ⇐ Bannmagie ⇒   ⇐ Lichtmagie ⇒   ⇐ Todesmagie ⇒ 
Zauberart Spruch
Magieschulen Bannmagie 2 Lichtmagie 2 Todesmagie 3
Typus NekromantieWesen bannen

Zauberschwierigkeit KW
Kosten (verstärkt) 8V2  (10V4 - 2EG)
Zauberdauer 7 Ticks
Reichweite 10 Meter
Wirkung des Zaubers Vernichtet Untote
Wirkungsdauer Sofort

Zauberoptionen (EG-Einsatz) AuslösezeitErschöpfter FokusReichweiteVerstärkenVerzehrter Fokus
Verstärken -2 EG (Kosten +2V2): Vernichtet weiteres Wesen

Untote bannen Icon Vorlage Inoffiziell warnend 32.png

Untote bannen (Zauber (Spruch, gg.: KW, 7 Tick) ▪ Vernichtet Untote ▪ Verstärkt: Vernichtet weiteres Wesen) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:


Bannmagie (Grad: 2)Lichtmagie (Grad: 2)Todesmagie (Grad: 3)


Im Splitterwiki sind aktuell 2 Wesen (bzw. Personen) mit dem Zauber Untote bannen erfasst.


Ein Wesen des Typus Untoter wird vernichtet, wenn ihm eine Zähigkeit-Probe gegen 15 misslingt. Gelingt die Probe, erleidet das Wesen 3W6 Schaden.

Verstärkt
Ein zweites Wesen mit gleichem oder geringerem Körperlichen Widerstand wird betroffen.

Quellen

Splittermond: Die Regeln: 249