Schattenleib: Unterschied zwischen den Versionen
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|Publikation=Splittermond: Die Regeln | |||
|Seite=241 | |||
|Primär=Ja | |||
|Hauptkategorie=Zauber | |||
|Subkategorie=Spruch | |||
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Version vom 3. Juli 2017, 19:36 Uhr
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⇐ Schattenmagie ⇒ ⇐ Verwandlungsmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Schattenmagie 4 ▪ Verwandlungsmagie 5 |
Typus | Gestalt |
Zauberschwierigkeit | 27 |
Kosten (verstärkt) | K16V4 (K20V8 - 1EG) |
Zauberdauer | 21 Ticks |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | Verwandlung in Schattengestalt, +4 SR, +8 Heimlichkeit |
Beeinflusst… | Schadensreduktion ▪ Heimlichkeit ▪ Lichtschaden |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -1 EG (Kosten +K4V4): Gegenstände werden mitverwandelt |
Schattenleib ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Schattenmagie 4, Verwandlungsmagie 5.
Der Körper des Zauberers verwandelt sich in eine schwarze Schattengestalt, behält aber seine Statur bei. Er erhält einen Bonus in Höhe von 4 Punkten auf seine Schadensreduktion und 8 Punkten auf seine Heimlichkeit, sowie eine Verwundbarkeit gegen Lichtschaden (Merkmal). Kleidung und Ausrüstung sind nicht von der Verwandlung betroffen.
Verstärkt: Gegenstände bis Last 4 werden mitverwandelt.
Quellen
Quellen
Splittermond: Die Regeln: 241
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