Schattenleib
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Schattenleib | |
---|---|
⇐ Schattenmagie ⇒ ⇐ Verwandlungsmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Schattenmagie 4 ▪ Verwandlungsmagie 5 |
Typus | Gestalt |
Zauberschwierigkeit | 27 |
Kosten (verstärkt) | K16V4 (K20V8 - 1EG) |
Zauberdauer | 21 Ticks |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | Verwandlung in Schattengestalt, +4 SR, +7 Heimlichkeit |
Beeinflusst… | Schadensreduktion ▪ Heimlichkeit ▪ Lichtschaden |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -1 EG (Kosten +K4V4): Gegenstände werden mitverwandelt |
Schattenleib (Zauber (Spruch, gg.: 27) ▪ Verwandlung in Schattengestalt, +4 SR, +7 Heimlichkeit ▪ Verstärkt: Gegenstände werden mitverwandelt) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:
Schattenmagie (Grad: 4) ▪ Verwandlungsmagie (Grad: 5)
Im Splitterwiki sind aktuell 1 Wesen (bzw. Personen) mit dem Zauber Schattenleib erfasst.
Der Körper des Zauberers verwandelt sich in eine schwarze Schattengestalt, behält aber seine Statur bei. Er erhält einen Bonus in Höhe von 4 Punkten auf seine Schadensreduktion und 7 Punkten auf seine Heimlichkeit, sowie eine Verwundbarkeit gegen Lichtschaden (Merkmal). Kleidung und Ausrüstung sind nicht von der Verwandlung betroffen.
- Verstärkt
- Gegenstände bis Last 4 werden mitverwandelt.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 241