Schattenleib: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Der Körper des Zauberers verwandelt sich in eine schwarze Schattengestalt, behält aber seine Statur bei. Er erhält einen Bonus in Höhe von 4 Punkten auf seine [[Schadensreduktion]] und 8 Punkten auf seine [[Heimlichkeit]], sowie eine [[Verwundbarkeit gegen Schadensart (Merkmal) | Verwundbarkeit gegen Lichtschaden]]. Kleidung und Ausrüstung sind nicht von der Verwandlung betroffen. | ||
Verstärkt: Gegenstände bis Last 4 werden mitverwandelt. | Verstärkt: Gegenstände bis Last 4 werden mitverwandelt. |
Version vom 3. Dezember 2014, 19:09 Uhr
Schattenleib | |
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⇐ Schattenmagie ⇒ ⇐ Verwandlungsmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Schattenmagie 4 ▪ Verwandlungsmagie 5 |
Typus | Gestalt |
Zauberschwierigkeit | 27 |
Kosten (verstärkt) | K16V4 (K20V8 - 1EG) |
Zauberdauer | 21 Ticks |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | verwandelt Zauberer in Schattengestalt |
Beeinflusst… | Schadensreduktion |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -1 EG (Kosten +K4V4): Gegenstände werden mitverwandelt |
Schattenleib ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond.
Der Körper des Zauberers verwandelt sich in eine schwarze Schattengestalt, behält aber seine Statur bei. Er erhält einen Bonus in Höhe von 4 Punkten auf seine Schadensreduktion und 8 Punkten auf seine Heimlichkeit, sowie eine Verwundbarkeit gegen Lichtschaden. Kleidung und Ausrüstung sind nicht von der Verwandlung betroffen.
Verstärkt: Gegenstände bis Last 4 werden mitverwandelt.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 241
Autoren-Kommentare
Quellen
- Splittermond: Die Regeln S. 241