Schattenleib: Unterschied zwischen den Versionen

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'''{{PAGENAME}}''' ist ein [[Zauber]] im Regelwerk von [[Splittermond]]. Der Körper des Zauberers verwandelt sich in eine schwarze Schattengestalt, behält aber seine Statur bei. Er erhält einen Bonus in Höhe von 4 Punkten auf seine [[Schadensreduktion]] und 8 Punkten auf seine [[Heimlichkeit]], sowie eine [[Verwundbarkeit gegen Schadensart (Merkmal) | Verwundbarkeit gegen Lichtschaden]]. Kleidung und Ausrüstung sind nicht von der Verwandlung betroffen.
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Der Körper des Zauberers verwandelt sich in eine schwarze Schattengestalt, behält aber seine Statur bei. Er erhält einen Bonus in Höhe von 4 Punkten auf seine [[Schadensreduktion]] und 8 Punkten auf seine [[Heimlichkeit]], sowie eine [[Verwundbarkeit gegen Schadensart (Merkmal) | Verwundbarkeit gegen Lichtschaden]]. Kleidung und Ausrüstung sind nicht von der Verwandlung betroffen.
  
 
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Verstärkt: Gegenstände bis Last 4 werden mitverwandelt.

Version vom 3. Dezember 2014, 19:09 Uhr

Icon Vorlage Zauber dunkel 32.png
Schattenleib
 ⇐ Schattenmagie ⇒   ⇐ Verwandlungsmagie ⇒ 
Zauberart Spruch
Magieschulen Schattenmagie 4 Verwandlungsmagie 5
Typus Gestalt

Zauberschwierigkeit 27
Kosten (verstärkt) K16V4  (K20V8 - 1EG)
Zauberdauer 21 Ticks
Reichweite Zauberer
Wirkung des Zaubers verwandelt Zauberer in Schattengestalt
Beeinflusst… Schadensreduktion
Wirkungsdauer Kanalisiert

Zauberoptionen (EG-Einsatz) AuslösezeitKanalisierter FokusVerstärkenVerzehrter Fokus
Verstärken -1 EG (Kosten +K4V4): Gegenstände werden mitverwandelt

Schattenleib Icon Vorlage Inoffiziell warnend 32.png

Schattenleib ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond.

Der Körper des Zauberers verwandelt sich in eine schwarze Schattengestalt, behält aber seine Statur bei. Er erhält einen Bonus in Höhe von 4 Punkten auf seine Schadensreduktion und 8 Punkten auf seine Heimlichkeit, sowie eine Verwundbarkeit gegen Lichtschaden. Kleidung und Ausrüstung sind nicht von der Verwandlung betroffen.

Verstärkt: Gegenstände bis Last 4 werden mitverwandelt.

Quellen

Splittermond: Die Regeln: Seite: 241



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Quellen