Flammenhand: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Hand des Zauberers wird mit Flammen überzogen, so dass sie fackelhell leuchtet. Im unbewaffneten Nahkampf richtet der Zauber echten Feuerschaden an und hat mit seinen waffenlosen Angriffen das {[[Waffenmerkmal]] [[Scharf]] 2 (S. 186), ohne dass er dabei selbst eingeschränkt ist. Dieser Zauber ist nicht mit anderen Zaubern des Typus Hand kombinierbar. | Die Hand des Zauberers wird mit Flammen überzogen, so dass sie fackelhell leuchtet. Im unbewaffneten Nahkampf richtet der Zauber echten Feuerschaden an und hat mit seinen waffenlosen Angriffen das {[[Waffenmerkmal]] [[Scharf]] 2 (S. 186), ohne dass er dabei selbst eingeschränkt ist. Dieser Zauber ist nicht mit anderen Zaubern des Typus Hand kombinierbar. | ||
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Version vom 19. Januar 2015, 00:50 Uhr
Flammenhand | |
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⇐ Feuermagie ⇒ ⇐ Kampfmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Feuermagie 1 ▪ Kampfmagie 1 |
Typus | Hand |
Zauberschwierigkeit | 18 |
Kosten (verstärkt) | K4V1 (K5V2 - 1EG) |
Zauberdauer | 1 Tick |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | Feuerschaden im unbewaffneten Nahkampf |
Beeinflusst… | Betäubungsschaden |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -1 EG (Kosten +K1V1): 2 Feuerschaden zusätzlich |
Flammenhand ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Feuermagie 1, Kampfmagie 1.
Die Hand des Zauberers wird mit Flammen überzogen, so dass sie fackelhell leuchtet. Im unbewaffneten Nahkampf richtet der Zauber echten Feuerschaden an und hat mit seinen waffenlosen Angriffen das {Waffenmerkmal Scharf 2 (S. 186), ohne dass er dabei selbst eingeschränkt ist. Dieser Zauber ist nicht mit anderen Zaubern des Typus Hand kombinierbar.
Verstärkt: Die Hand leuchtet nicht so hell wie eine Fackel, sondern so hell wie ein Lagerfeuer. Der Schaden erhöht sich um 2 Punkte echten Feuerschaden.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 229
Autoren-Kommentare
Quellen
- Splittermond: Die Regeln S. 229