Geister rufen I (Grundregelwerk)
Geister rufen I (Grundregelwerk) | |
---|---|
⇐ Todesmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Todesmagie 1 |
Typus | Beschwörung ▪ Geisterwesen ▪ Magisches Wesen I |
Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
| |
Zauberschwierigkeit | 18 |
Kosten (verstärkt) | K4V1 (K5V2 - 2EG) |
Zauberdauer | 1 Tick |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | Ruft Geisterwesen oder Magisches Wesen I |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -2 EG (Kosten +K1V1): Zweites Wesen |
Errata Bei Nutzung der Beschwörungsregeln in Splittermond: Die Magie (S. 186) werden folgende Elemente aus Splittermond: Die Regeln gestrichen: Zauber Felswesen rufen I und Geister rufen I, Typus Magisches Wesen |
Geister rufen I (Zauber (Spruch, gg.: 18) ▪ Ruft Geisterwesen oder Magisches Wesen I ▪ Verstärkt: Zweites Wesen) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:
Im Splitterwiki sind aktuell 4 Wesen (bzw. Personen) mit dem Zauber Geister rufen I erfasst.
Der Zauberer beschwört ein Wesen der Typen Geisterwesen und Magisches Wesen I, das all seinen Anweisungen folgt.
- Verstärkt
- Es wird ein zweites Wesen derselben Art beschworen.
Beschwörungsfähige Wesen (nur Grundregelwerk)
Wesen | Kurzbeschreibung | Merkmale | Typus | GK |
---|---|---|---|---|
Spuk | Der Geist eines Verstorbenen, häufig an die Welt gebunden | Betäubungsimmunität ▪ Dämmersicht ▪ Fliegend ▪ Furchterregend ▪ Geist ▪ Giftimmunität ▪ Hitzeresistenz ▪ Kälteresistenz ▪ Körperlos ▪ Kreatur ▪ Schmerzimmunität ▪ Schwächlich ▪ Resistenz gegen Betäubungsschaden ▪ Beschwörbares Wesen | Magisches Wesen ▪ Geisterwesen ▪ Magisches Wesen I | 4 |
Totengeist | Grünlich oder bläulich durchscheinende Gestalt eines Verstorbenen | Betäubungsimmunität ▪ Dämmersicht ▪ Geist ▪ Giftimmunität ▪ Hitzeresistenz ▪ Kälteresistenz ▪ Körperlos ▪ Kreatur ▪ Schmerzimmunität ▪ Schwächlich ▪ Beschwörbares Wesen | Magisches Wesen ▪ Geisterwesen ▪ Magisches Wesen I | 4 |
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 231
Beiträge zu Geister rufen I (Grundregelwerk)
Errata
ErrataRegelredaktion schreibt (Splittermond: Die Magie, Seite 186 ▪ 18.10.2018)
Sollten Sie die Beschwörungsregeln in diesem Buch [Splittermond: Die Magie] nutzen, ersetzen diese die entsprechenden Zauber in Splittermond: Die Regeln völlig. Dies bedeutet, dass die Zauber Felswesen rufen I und Geister rufen I gestrichen werden. Wer die entsprechenden Zauber gelernt hat, erhält die hierfür aufgewendeten Erfahrungspunkte zurück und kann einen anderen Zauber des entsprechenden Grades wählen (bevorzugt einen der neuen Beschwörungszauber). Gleichzeitig verlieren alle Wesen einen etwaigen Typus Magisches Wesen, da dieser im Rahmen der hier vorgestellten Beschwörungsregeln obsolet wird.
Autorenkommentar
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 23.07.2014 )
[Auf die Frage, welchen Zaubergrad wohl die beiden Zauber Geister rufen II und Geister rufen III hätten:] 3 und 5 ist korrekt.
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 18.12.2014 )
Du rufst nicht einen speziellen und von dir bestimmten Geist mit diesem Zauber.
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 27.10.2016 )
Du kannst festlegen, einen Totengeist zu rufen. Du kannst nicht festlegen, einen bestimmten Totengeist zu rufen. Und nur weil du im Diesseits neben der Leiche stehst, heißt das nicht zwingend, dass im Jenseits der jeweilige zugehörige Totengeist auch der Nächste ist.
Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 27.10.2016 )
Der Beschwörer bestimmst bei den Beschwörungszaubern selbst, welches der möglichen Wesen gerufen wird. Das ist kein Zufallsprinzip.