Geister rufen I (Grundregelwerk)

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Geister rufen I (Grundregelwerk)
 ⇐ Todesmagie ⇒ 
Zauberart Spruch
Magieschulen Todesmagie 1
Typus BeschwörungGeisterwesenMagisches Wesen I

Hinweis: Einige Werte dieses Zaubers stehen im Splitterwiki nicht zur Verfügung, siehe Richtlinien.
Zauberschwierigkeit 18
Kosten (verstärkt) K4V1  (K5V2 - 2EG)
Zauberdauer 1 Tick
Reichweite Zauberer
Wirkung des Zaubers Ruft Geisterwesen oder Magisches Wesen I
Wirkungsdauer Kanalisiert

Zauberoptionen (EG-Einsatz) AuslösezeitKanalisierter FokusVerstärkenVerzehrter Fokus
Verstärken -2 EG (Kosten +K1V1): Zweites Wesen
Geister rufen I (Grundregelwerk) Icon Vorlage Inoffiziell warnend 32.png
Errata Bei Nutzung der Beschwörungsregeln in Splittermond: Die Magie (S. 186) werden folgende Elemente aus Splittermond: Die Regeln gestrichen:

Zauber Felswesen rufen I und Geister rufen I, Typus Magisches Wesen

Geister rufen I (Zauber (Spruch, gg.: 18) ▪ Ruft Geisterwesen oder Magisches Wesen I ▪ Verstärkt: Zweites Wesen) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für:


Todesmagie (Grad: 1)


Im Splitterwiki sind aktuell 4 Wesen (bzw. Personen) mit dem Zauber Geister rufen I erfasst.


Der Zauberer beschwört ein Wesen der Typen Geisterwesen und Magisches Wesen I, das all seinen Anweisungen folgt.

Verstärkt
Es wird ein zweites Wesen derselben Art beschworen.

Beschwörungsfähige Wesen (nur Grundregelwerk)

WesenKurzbeschreibungMerkmaleTypusGK
SpukDer Geist eines Verstorbenen, häufig an die Welt gebundenBetäubungsimmunitätDämmersichtFliegendFurchterregendGeistGiftimmunitätHitzeresistenzKälteresistenzKörperlosKreaturSchmerzimmunitätSchwächlichResistenz gegen BetäubungsschadenBeschwörbares WesenMagisches WesenGeisterwesenMagisches Wesen I4
TotengeistGrünlich oder bläulich durchscheinende Gestalt eines VerstorbenenBetäubungsimmunitätDämmersichtGeistGiftimmunitätHitzeresistenzKälteresistenzKörperlosKreaturSchmerzimmunitätSchwächlichBeschwörbares WesenMagisches WesenGeisterwesenMagisches Wesen I4

Quellen

Splittermond: Die Regeln: Seite: 231

Beiträge zu Geister rufen I (Grundregelwerk)

Errata

 
Errata

Regelredaktion schreibt (Splittermond: Die Magie, Seite 186 ▪ 18.10.2018)


Sollten Sie die Beschwörungsregeln in diesem Buch [Splittermond: Die Magie] nutzen, ersetzen diese die entsprechenden Zauber in Splittermond: Die Regeln völlig. Dies bedeutet, dass die Zauber Felswesen rufen I und Geister rufen I gestrichen werden. Wer die entsprechenden Zauber gelernt hat, erhält die hierfür aufgewendeten Erfahrungspunkte zurück und kann einen anderen Zauber des entsprechenden Grades wählen (bevorzugt einen der neuen Beschwörungszauber). Gleichzeitig verlieren alle Wesen einen etwaigen Typus Magisches Wesen, da dieser im Rahmen der hier vorgestellten Beschwörungsregeln obsolet wird.


Autorenkommentar

Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 23.07.2014 )


[Auf die Frage, welchen Zaubergrad wohl die beiden Zauber Geister rufen II und Geister rufen III hätten:] 3 und 5 ist korrekt.

Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 18.12.2014 )


Du rufst nicht einen speziellen und von dir bestimmten Geist mit diesem Zauber.

Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 27.10.2016 )


Du kannst festlegen, einen Totengeist zu rufen. Du kannst nicht festlegen, einen bestimmten Totengeist zu rufen. Und nur weil du im Diesseits neben der Leiche stehst, heißt das nicht zwingend, dass im Jenseits der jeweilige zugehörige Totengeist auch der Nächste ist.

Quendan schreibt (Splittermond-Forum ▪ 27.10.2016 )


Der Beschwörer bestimmst bei den Beschwörungszaubern selbst, welches der möglichen Wesen gerufen wird. Das ist kein Zufallsprinzip.