Felswesen rufen I (Grundregelwerk)
Felswesen rufen I (Grundregelwerk) | |
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⇐ Felsmagie ⇒ | |
Zauberart | Spruch |
Magieschulen | Felsmagie 2 |
Typus | Beschwörung ▪ Felswesen ▪ Magisches Wesen I |
Zauberschwierigkeit | 21 |
Kosten (verstärkt) | K8V2 (K10V4 - 1EG) |
Zauberdauer | 4 Ticks |
Reichweite | Zauberer |
Wirkung des Zaubers | Beschwört schwaches Felswesen |
Wirkungsdauer | Kanalisiert |
Zauberoptionen (EG-Einsatz) | Auslösezeit ▪ Kanalisierter Fokus ▪ Verstärken ▪ Verzehrter Fokus |
Verstärken | -1 EG (Kosten +K2V2): Beschwört ein zweites Felswesen |
Felswesen rufen I (Grundregelwerk) ist ein Zauber im Regelwerk von Splittermond. Dieser Zauber kann gewählt werden für: Felsmagie 2.
Der Zauberer beschwört ein Wesen der Typen Felswesen und Magisches Wesen I, das all seinen Anweisungen folgt.
Verstärkt: Es wird ein zweites Wesen der gleichen Art beschworen.
Beschwörungsfähige Wesen
Wesen | Kurzbeschreibung | Merkmale | Typus | GK |
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Felsling | Kleine Elementarwesen, häufig in Gruppen | Betäubungsimmunität ▪ Feenblut ▪ Hitzeresistenz ▪ Kälteresistenz ▪ Kreatur ▪ Schmerzimmunität ▪ Schwächlich ▪ Resistenz gegen Felsschaden ▪ Beschwörbares Wesen | Feenwesen ▪ Magisches Wesen ▪ Felswesen ▪ Magisches Wesen I | 3 |
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 228
Beiträge zu Felswesen rufen I (Grundregelwerk)
Errata
ErrataRegelredaktion schreibt (Splittermond: Die Magie, Seite 186 ▪ 18.10.2018)
Sollten Sie die Beschwörungsregeln in diesem Buch [Splittermond: Die Magie] nutzen, ersetzen diese die entsprechenden Zauber in Splittermond: Die Regeln völlig. Dies bedeutet, dass die Zauber Felswesen rufen I und Geister rufen I gestrichen werden. Wer die entsprechenden Zauber gelernt hat, erhält die hierfür aufgewendeten Erfahrungspunkte zurück und kann einen anderen Zauber des entsprechenden Grades wählen (bevorzugt einen der neuen Beschwörungszauber). Gleichzeitig verlieren alle Wesen einen etwaigen Typus Magisches Wesen, da dieser im Rahmen der hier vorgestellten Beschwörungsregeln obsolet wird.
Quellen
Splittermond: Die Regeln: Seite: 228